
Als anerkannter Erholungsort erhebt die Gemeinde Glottertal eine Kurtaxe. Die Kurtaxe dient zur Deckung der Kosten der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen, der Durchführung von Veranstaltungen oder für den Betrieb einer Tourist Information.
Die Kurtaxe beträgt für alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) 2,10 €.
Ermäßigung der Kurtaxe gelten für:
- Personen mit einem Grad der Behinderung von 50-90. Dies gilt auch für die Begleitperson, wenn ein "B" im Behindertenausweis vermerkt ist. Ermäßigung 50%.
- Personen, die sich über Träger der öffentlichen Sozialversicherung einem Heilverfahren unterziehen. Ermäßigung 15%.
- Personen, deren Einkünfte den doppelten Regelsatz nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht überschreiten. Ermäßigung 15%.
Die Bezahlung der Kurtaxe erfolgt an Ihren Gastgeber. Die Preise im Gastgeberverzeichnis verstehen sich ohne Kurtaxe, sofern es nicht anders vermerkt ist.
Von der Kurtaxe befreit sind:
• Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag)
• Gäste mit Eintrag GdB 100 im Behindertenausweis, sowie die Begleitperson wenn ein "B" vermerkt ist
• Gäste mit nur einer Übernachtung
• Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Glottertal aufhalten
• Gäste, die in Glottertal an einer Tagung bzw. an einem Lehrgang teilnehmen sind für die ersten drei Übernachtungen von der Kurtaxe befreit
• Familienbesuche die unentgeltlich aufgenommen werden
Von den o.g. Personen erhalten keine Gästekarte:
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Glottertal aufhalten
- Familienbesuche die unentgeltlich aufgenommen werden.