Infos zur Kurtaxe

Als anerkannter Erholungsort erhebt die Gemeinde Glottertal eine Kurtaxe. Die Kurtaxe dient zur Deckung der Kosten der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen, der Durchführung von Veranstaltungen oder für den Betrieb einer Tourist Information. 

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Herzlich willkommen in Glottertal
Herzlich willkommen in Glottertal – © Tourist Information Glottertal, Foto: Bernhard Würzburger

Die Kurtaxe beträgt ab 1. Januar 2022 für alle Personen ab 16 Jahren je Aufenthaltstag:

Von 1. Mai bis 30. Oktober:   1,70 €
Von 1. November bis 30. April:   1,20 €

Die Kurtaxe ist um 50% ermäßigt für Personen mit einem Grad der Behinderung von 50-90. Dies gilt auch für die Begleitperson, wenn ein "B" im Behindertenausweis vermerkt ist.

Die Bezahlung der Kurtaxe erfolgt an Ihren Gastgeber. Die Preise im Gastgeberverzeichnis verstehen sich ohne Kurtaxe, sofern es nicht anders vermerkt ist.

Von der Kurtaxe befreit sind:

• Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag)
• Gäste mit Eintrag GdB 100 im Behindertenausweis, sowie die Begleitperson wenn ein "B" vermerkt ist
• Gäste mit nur einer Übernachtung
• Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Glottertal aufhalten
• Gäste, die in Glottertal an einer Tagung bzw. an einem Lehrgang teilnehmen sind für die ersten drei Übernachtungen von der Kurtaxe befreit
• Familienbesuche die unentgeltlich aufgenommen werden

Von den o.g. Personen erhalten keine Gästekarte:

  • Personen, die sich aus beruflichen Gründen in Glottertal aufhalten
  • Familienbesuche die unentgeltlich aufgenommen werden.