Liebe Gäste,
wir freuen uns sehr, Sie im Glottertal begrüßen zu dürfen
Seit 3. April 2022 gilt in Baden-Würtemberg eine neue Corona-Verordnung. Aus den Verpflichtungen werden generell Empfehlungen.
Die bisherigen Zugangsregelungen in Gastronomie und Hotellerie entfallen. Es ist damit keine Kontrolle von 3G-Nachweisen mehr erforderlich, jeder Gast hat Zutritt, unabhängig vom Impfstatus (also neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte (auch ohne Test)
Gastgeber, Geschäfte oder Veranstalter können unabhängig davon von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske in ihrem Bereich verlangen.
Die Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und besonderen Einrichtungen der Pflege.
Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben als Empfehlungen erhalten.
Stationen für Covid-Schnelltest finden Sie hier. PCR – Testzentren in der Umgebung finden Sie hier und hier. Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung finden Sie hier