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Gebühren der Gemeinde Glottertal

Abwasser
Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 1,23 €
Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Je m² Nutzungsfläche:
  (1) Für den Schmutzwasserkanal 4,95 €
  (2) Für den Oberflächenkanal 1,81 €


Bestattungsgebührenordnung:
1) Die Verwaltungsgebühren betragen:
  1. für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 20,00 €
2. für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
  2.1 für einen Einzelfall 20,00 €
3. für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege 100,00 €
4. für sonstige gewerbliche Tätigkeit 10,00 - 200,00 €
2) Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:
  1. für die Bestattung:
  1.1 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 320,00 €
1.2 von Personen unter 10 Jahren 150,00  €
1.3 von Tot-, Fehlgeburten und Kleinkindern bis zu 2 Jahren 80,00  €
1.4 ein Zuschlag zu 1.1 bis 1.3 für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 50 %
2. für die Beisetzung von Aschen:
  2.1 regelmäßig 160,00 €
2.2 ein Zuschlag zu 2.1 für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 50%
3. für die Überlassung eines Reihengrabes
  3.1 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 400,00 €
3.2 für Personen unter 10 Jahren 150,00 €
4. für die Überlassung eines Urnenreihengrabes
  4.1 neben der Einsegnungshalle 390,00 €
4.2 bei der Urnenwand 540,00 €
5. Urnenwandgrab 840,00 €
6. für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
  6.1 für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche 550,00 €
6.2 für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts
  6.2.1 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 6.1 bzw. 6.2
6.2.2 Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet.  
6.2.3 Für die Verlängerung einer Ruhefrist in einem Reihengrabfeld gelten die Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 entsprechend. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Ziffer 3.  
6.3 Ein Anspruch auf die Verlängerung eines Nutzungsrechtes (Ziffer 6.2.1 u. 6.2.2) oder einer Ruhefrist (6.2.3) besteht nicht.
7. für die Herstellung der Zwischenwege und Randeinfassungen
  7.1 für die Fälle der Ziffer 3.1, pro Einzelgrabfläche 200,00 €
7.2 für die Fälle der Ziffer 3.2, pro Einzelgrabfläche 100,00 €
7.3 für Urnengräber 200,00 €
7.4 für ein Doppelgrab 300,00 €
7.5 für ein Dreiergrab 370,00 €
8. für sonstige Leistungen
  8.1 für die Benutzung der Leichenhalle, je Leiche 200,00 €
8.2 für die Benutzung des Aufbewahrungsraumes 120,00 €
8.3 für die Benutzung der Kühleinrichtungen pro Tag ein Zuschlag von 20,00 €
8.4 für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen und für alle sonstigen Inanspruchnahmen des Friedhofpersonals je Hilfskraft und Stunde 40,00 €
8.5 ein Zuschlag zu 8.4 in besonders erschwerten Fällen von je 50%
8.6 Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine nach Aufwand entsprechend Ziffer 8.4


Feuerwehrgebührenordnung:
Für die Leistungen der Feuerwehr der Gemeinde Glottertal werden folgende Kosten erhoben:
1. Personalaufwand
  je Mann und Stunde 18,00 €
2. Fahrzeugeinsatz
je Fahrzeug einschließlich Bestückung (nicht motorbetriebene Geräte sind in den Grund- und Betriebskosten des jeweils eingesetzten Fahrzeuges enthalten) und Stunde
  2.1 Löschfahrzeuge LF 8 und LF 16 26,00 €
2.2 Tanklöschfahrzeug TLF 16 31,00 €
2.3 Tragkraftspritzen 15,00  €
2.4 sonstige motorbetriebene Geräte (Wassersauger, Tauchpumpe, Motorsägen und dergleichen) je Gerät 13,00  €
3. Öffnen von Türen
  3.1 pauschal je Tür 15,00 €
3.2 bei Verwendung von Fahrzeugen zzgl. der Kosten nach Zi. 2 bzw. 1
4. Beseitigen von Bienenschwärmen und Wespennestern
  pauschal 26,00 €


Hundesteuer:
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 120,00 €
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so beträgt der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund 240,00 €


Kleineinleiterabgabe:
Die Abgabe beträgt je Einwohner und Jahr 26,50 €


Kostenordnung Eichberghalle:
Für die Benutzung der Eichberghalle gelten folgende Entgelte:
1. Tanzveranstaltungen:
Großer Saal 20.00 bis 1.00 Uhr 250,00 €
Großer und kleiner Saal 20.00 bis 1.00 Uhr 350,00 €
Kleiner Saal 20.00 bis 1.00 Uhr 70,00  €
jede weitere Stunde nach 1 Uhr 75,00  €
Barraum bis 3 Uhr 100,00  €
2. Kulturelle Veranstaltungen:
Großer Saal 20.00 bis 1.00 Uhr 120,00 €
Großer und kleiner Saal 20.00 bis 1.00 Uhr 150,00 €
Kleiner Saal 20.00 bis 1.00 Uhr 40,00  €
jede weitere Stunde nach 1 Uhr 75,00  €
Barraum bis 3 Uhr 100,00  €
Der Barbetrieb ist um 3.00 Uhr zu beenden. Wird der Barbetrieb nach 3.00 Uhr fortgesetzt, wird pro Stunde eine Gebühr von 100,00 € erhoben.
3. Für Übungs- und Trainingsbetrieb von Gymnastik u. Aerobicgruppen,
Entgelt pro Stunde:
Großer Saal: 30,00 €
Kleiner Saal: 10,00 €
4. Kosten für den Hausmeisterdienst:
Für die Anwesenheit des Hausmeisters bei Veranstaltungen werden pro Stunde 25,00 € in Rechnung gestellt.
5. Kostenfreie Überlassung
In folgenden Fällen erfolgt die Überlassung der Eichberghalle ohne Berechnung eines Entgeltes:
  • Nutzung durch die ortsansässigen Musik-, Chor- und Theatervereine für den Probebetrieb.
  • Nutzung durch die ortsansässigen Sportvereine für den regelmäßigen Übungs-, Trainings- und Spielbetrieb, mit Ausnahme nach Ziffer 3.
  • Kostenfreie Überlassung der Eichberghalle für Veranstaltungen, die im besonderen Interesse der Gemeinde liegen.


Kurtaxe:
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag:
(1) In der Hauptsaison (01.05. - 31.10) 1,50 €
(2) In der Nebensaison (01.11. - 30.04) 1,00 €
Das Bettengeld beträgt je Person und Aufenthaltstag 0,15 €


Wasserversorgung:
Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ 1,62  €
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je m² Nutzungsfläche 4,62  €


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